Ablauf einer Therapie in meiner Praxis in Erlangen

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Therapieabschluss begleite ich Sie Schritt für Schritt. Hier finden Sie einen Überblick über den typischen Ablauf der Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in meiner Praxis in Erlangen.

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie · Karolina Gantzek, Möhrendorfer Straße 45, 91056 Erlangen.

1. Kontaktaufnahme

Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail. Hier vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch.

2. Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)

Relevante Unterlagen:

  • Kostenübernahmeerklärung der probatorischen Sitzungen (bei privat Versicherten)
  • Schulzeugnisse
  • evtl. vorhandene Vorbefunde / Entlassbriefe oder Arztbriefe
  • bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung in die psychotherapeutische Behandlung

Während des Erstgespräches erfolgt eine erste Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen.

3. Weitere Psychotherapeutische Sprechstunden/Probatorische Sitzungen (Abklärungs- bzw. „Kennenlernphase“)

Sollten wir uns im Erstgespräch auf weitere Sitzungen zur Abklärung der Indikation/Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung verständigt haben, so dienen die Termine der probatorischen Phase zur Klärung, ob eine Therapie notwendig ist bzw. zur Erstellung eines Behandlungsplans und Störungsmodells.

Gemeinsam werden Ziele und Erwartungen besprochen, eine sogenannte Anamnese (Krankheitsvorgeschichte) erhoben und eine umfassende psychologische Diagnostik durchgeführt. In dieser Phase erfolgt auch die Klärung, ob sich der Patient eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen kann und umgekehrt.

Parallel dazu wird bei Ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Kinder- und Jugendlichenpsychiater o.ä. ein sogenannter Konsiliarbericht angefordert. Darin ergänzt der Arzt Informationen über den körperlichen Zustand des Patienten.

Im abschließenden Auswertungsgespräch wird die finale Einschätzung mitgeteilt und bei entsprechender Indikation gemeinsam entschieden, ob sich der Patient eine Psychotherapie bei mir vorstellen kann. Danach wird bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Beihilfestelle der Antrag auf Psychotherapie eingereicht.

4. Therapie

Nach Bewilligung oder Anzeige der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt die Einleitung einer Richtlinienpsychotherapie. Die Dauer bis dahin:

  • Gesetzliche Krankenkassen: ca. 1 Woche
  • Private Krankenkassen: ca. 1–5 Wochen

Hierzu findet wöchentlich eine Therapiesitzung (50 min) statt. Zudem erfolgen sogenannte Bezugspersonenstunden mit Eltern oder wichtigen Bezugspersonen (je nach Absprache bei Jugendlichen/jungen Erwachsenen auch ohne möglich).

Im Laufe der Therapie wird gemäß den Therapiezielen und dem Behandlungsplan an einer Verbesserung der Symptomatik gearbeitet.

Die Dauer der therapeutischen Anbindung variiert je nach Symptomatik. In der Regel gelten diese Kontingente der Krankenkassen:

  • Kurzzeittherapie: 15–30 Therapiesitzungen
  • Langzeittherapie: 75–100 Therapiesitzungen

Darin enthalten sind im Verhältnis 4:1 Therapiesitzungen und Bezugspersonenstunden.

5. Therapieende / Rückfallprophylaxe

Zum Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen länger (alle 2 Wochen / alle 4 Wochen, …) und schließlich gemeinsam beendet. Dabei wird inhaltlich die Therapie noch einmal reflektiert und erfolgreiche Wirkfaktoren resümiert. Zudem wird ein Notfallplan für eventuelle zukünftige Krisensituationen erstellt.